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Niklas Kollmus Sachverständigenbüro
Bahnhofstraße 37
63500 Seligenstadt
Tel: 0176-78906501
info@ihr-gutachter.eu
Begrifflichkeiten
Wiederbeschaffungswert – was bedeutet das?
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Ausstattung, Laufleistung, Zustand) am üblichen Markt zu erwerben.
Im Haftpflichtschadenfall dient der Wiederbeschaffungswert als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung – insbesondere dann, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dabei wird vom Wiederbeschaffungswert noch der Restwert des beschädigten Fahrzeugs abgezogen.
Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass der Wiederbeschaffungswert realistisch ermittelt wird und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen tatsächlich zusteht.
Restwert – was ist das?
Der Restwert bezeichnet den Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall noch am Markt erzielt. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Schadensregulierung:
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird die Entschädigung anhand der Formel Wiederbeschaffungswert – Restwert berechnet.
Der Restwert ist also das, was Sie für das verunfallte Fahrzeug bei einem Verkauf noch erhalten würden.
Mietwagen & Nutzungsausfallentschädigung - wie bleibe ich Mobil im Schadensfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch darauf, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen die Zeit ohne Fahrzeug ersetzt. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Mietwagen
Sie können für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Kosten trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung. Wichtig ist jedoch, dass Sie ein Fahrzeug aus einer vergleichbaren Fahrzeugklasse wählen.
2. Nutzungsausfallentschädigung
Stattdessen können Sie auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Geldbetrag pro Tag, der sich nach der Fahrzeugklasse richtet.
Integritätsinteresses / Opfergrenze 130% - Wann dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen?
In bestimmten Fällen dürfen die Reparaturkosten sogar bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen – die Versicherung muss trotzdem zahlen.
Voraussetzung:
Der Geschädigte lässt das Fahrzeug fachgerecht und vollständig reparieren.
Er nutzt es anschließend mindestens 6 Monate weiter.
Schadensminderungspflicht – was bedeutet das?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung. Gleichzeitig trifft Sie jedoch die sogenannte Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB).
Das bedeutet: Sie sind verpflichtet, den entstandenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern und sich so zu verhalten, wie es ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in Ihrer Lage tun würde.